Motorradführerschein Kosten

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A1 Führerschein Kosten 2023

Durchschnittliche Kosten des Führerscheins A1

A1 Führerschein Kosten

Was kostet der A1 Führerschein 2023?

Die durchschnittlichen Gesamtkosten für den A1 Führerschein betragen zwischen 1.200 – 1.300 €. Es gibt selbstverständlich Ausnahmen in beide Richtungen. Manche schaffen es unter 1.000 € und manche geben über 2.000 € aus. Wer jedoch realistisch rechnet, kann von einem Preis um die 1.300 € für den A1 Führerschein ausgehen.

In der nachfolgenden Tabelle haben wir die einzelnen Kostenpunkte für Sie aufgelistet.

ArtKosten
Anmeldgebühr der Fahrschuleca. 150 € - 350 €
Übungsfahrtenca. 35 € - 60 € pro Fahrt
Sonderfahrtenca. 40 € - 70 € pro Fahrt
Übungsmaterialienkostenlos - ca. 30€
Sehtest6,43 €
Erste-Hilfe-Kurs bzw. LSMUca. 15€ - 30€
Gebühr für die Vorstellung zur theoretischen Prüfungca. 40 € - 100€
Gebühr für die Vorstellung zur praktischen Prüfungca. 150 € - 200 €
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung20,83 €
TÜV-Gebühr praktische Prüfung112,81 €
Gebühr für die Ausstellung des Führerscheinsca. 30€ - 50€ bei Erstausstellung

Kann ich den Führerschein deutlich günstiger machen?

Diese Frage wird besonders häufig gestellt und ist sehr schwer allgemein zu beantworten. Letztendlich bestimmt das eigene Geschick, wie hoch der Preis ausfällt. Wenn der Fahrlehrer eine Übungsstunde mehr empfiehlt, sollte man unserer Erfahrung nach nicht zu geizig sein, denn die Prüfung zu wiederholen wird in den meisten Fällen deutlich teurer.

Diese Kosten variieren teilweise sehr stark, abhängig von der eigenen Region, dem eigenen Geschick und der Fahrschule. Hier geben wir ein paar Tipps, um die A1 Führerscheinkosten möglichst gering zu halten.

Was für ein Mindestalter gibt es beim A1 Führerschein?

Das Mindestalter für den Erwerb des sogenannten 125er Führerscheins beträgt 16 Jahre, wobei noch die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich ist. Interessant: Mit dem theoretischen Teil der Führerschein-Ausbildung kann man meist schon 6 Monate vor dem 16. Geburtstag beginnen. Die theoretische Prüfung darf man allerdings erst frühstens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem Führerschein A1 fahren?

Es dürfen Leichtkrafträder mit dem Führerschein A1 geführt werden. Die Klasse A1 beinhaltet zudem noch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und einer maximalen Leistung von 15 kW/20,4 PS.

Mit dem A1 Führerschein ist man zudem berechtigt, alle Krafträder der Führerscheinklasse AM zu führen. Dazu gehören zweirädrige Kleinkrafträder und einige weitere.

Was hat sich beim A1 Führerschein 2013 geändert?

Was hat sich 2013 beim A1 Führerschein geändert?

Mit einem Führerschein der Klasse A1 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren. Das Motorrad darf jedoch eine Leistung von 11 kW (Kilowatt), entsprechend 15 PS nicht überschreiten. Seit dem 19.01.2013 gilt zudem ein Beschränkung des Verhältnisses (nur für neu erteilte Führerscheine!) von Leistung zu Leergewicht von 0,1 kW/kg. Das heißt konkret, dass Krafträdern mit einer Leistung von 11 kW ein Gewicht von 110 kg nicht unterschreiten dürfen, was bei so ziemlich allen auf dem Markt verfügbaren 125ern nicht zutrifft und somit kein Problem ist.

Eine gute Nachricht: 80 km/h-Drosselung komplett aufgehoben

Ein weiterer Vorteil für alle unter 18 Jahren, die in Zukunft den A1 Führerschein machen wollen, ist die Abschaffung der Drosselung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h. Im Zuge der seit dem 19.01.2013 eingeführten EU-Führerscheinrichtlinie wird komplett auf eine Drosselung verzichtet, was die A1 Kosten (rund 100 Euro für den Einbau einer Drosselung!) nochmals senkt. Es ist also seit Januar 2013 auch 16 – 17-jährigen Fahranfängern erlaubt, mit der vollen Höchstgeschwindigkeit von rund 110 km/h bei A1-Krafträdern zu fahren.

A1 Führerschein 2013 Zusammenfassung

  • max. 11 kW/15 PS, 125 ccm und somit eine Höchstgeschwindigkeit von rund 110 km/h
  • Abschaffung der Drosselung auf 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren
  • Beschränkung von Leistung/Leergewicht von 0,1 kW/kg (min. 110 kg Gewicht)

Welche Fahrstunden sind verpflichtend?

Praxis

Es gibt 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten, die für jeden Fahrschüler verpflichtend sind. Diese unterteilen sich wie folgt:

  • 5x 45 Min. Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen
  • 4x 45 Min. Autobahnfahrten
  • 3x 45 Min. Nachtfahrten / Dunkelfahrten / Beleuchtungsfahrten

Diese Pflichtfahrten kosten oft etwas mehr als normale Übungsstunden.

Theorie

Vorgeschrieben sind 16 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten, wovon 12 Einheiten den Grundstoff behandeln und 4 Einheiten speziell auf die Motorradtheorie eingehen.

A1 Führerschein Unterlagen und Nachweise Checkliste

  • ein aktuelles Passbild/Passfoto/Lichtbild der Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat und ohne Rand
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSMU-Kurs, „Erste-Hilfe-Kurs“)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie des Personalausweises sollte ausreichen)

Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht?

Wenn man seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht und die alten Führerscheinklassen 3 oder 4 eingetragen hat, ist man zum Führen von Leichtkrafträdern berechtigt und bekommt somit die Klasse A1 beim Umtausch des Führerscheins problemlos eingetragen.

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Bild © zeafonsoFlo_OEko