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Auf dieser Seite informieren wir über Motorradführerschein-Kosten und geben Tipps, wie man den Motorradführerschein möglichst günstig machen kann.
Die durchschnittlichen Gesamtkosten für den A1 Führerschein betragen zwischen 1.200 – 1.300 €. Es gibt selbstverständlich Ausnahmen in beide Richtungen. Manche schaffen es unter 1.000 € und manche geben über 2.000 € aus. Wer jedoch realistisch rechnet, kann von einem Preis um die 1.300 € für den A1 Führerschein ausgehen.
In der nachfolgenden Tabelle haben wir die einzelnen Kostenpunkte für Sie aufgelistet.
Art | Kosten |
---|---|
Anmeldgebühr der Fahrschule | ca. 150 € - 350 € |
Übungsfahrten | ca. 35 € - 60 € pro Fahrt |
Sonderfahrten | ca. 40 € - 70 € pro Fahrt |
Übungsmaterialien | kostenlos - ca. 30€ |
Sehtest | 6,43 € |
Erste-Hilfe-Kurs bzw. LSMU | ca. 15€ - 30€ |
Gebühr für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung | ca. 40 € - 100€ |
Gebühr für die Vorstellung zur praktischen Prüfung | ca. 150 € - 200 € |
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung | 20,83 € |
TÜV-Gebühr praktische Prüfung | 112,81 € |
Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins | ca. 30€ - 50€ bei Erstausstellung |
Diese Frage wird besonders häufig gestellt und ist sehr schwer allgemein zu beantworten. Letztendlich bestimmt das eigene Geschick, wie hoch der Preis ausfällt. Wenn der Fahrlehrer eine Übungsstunde mehr empfiehlt, sollte man unserer Erfahrung nach nicht zu geizig sein, denn die Prüfung zu wiederholen wird in den meisten Fällen deutlich teurer.
Diese Kosten variieren teilweise sehr stark, abhängig von der eigenen Region, dem eigenen Geschick und der Fahrschule. Hier geben wir ein paar Tipps, um die A1 Führerscheinkosten möglichst gering zu halten.
Das Mindestalter für den Erwerb des sogenannten 125er Führerscheins beträgt 16 Jahre, wobei noch die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich ist. Interessant: Mit dem theoretischen Teil der Führerschein-Ausbildung kann man meist schon 6 Monate vor dem 16. Geburtstag beginnen. Die theoretische Prüfung darf man allerdings erst frühstens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Es dürfen Leichtkrafträder mit dem Führerschein A1 geführt werden. Die Klasse A1 beinhaltet zudem noch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und einer maximalen Leistung von 15 kW/20,4 PS.
Mit dem A1 Führerschein ist man zudem berechtigt, alle Krafträder der Führerscheinklasse AM zu führen. Dazu gehören zweirädrige Kleinkrafträder und einige weitere.
Mit einem Führerschein der Klasse A1 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren. Das Motorrad darf jedoch eine Leistung von 11 kW (Kilowatt), entsprechend 15 PS nicht überschreiten. Seit dem 19.01.2013 gilt zudem ein Beschränkung des Verhältnisses (nur für neu erteilte Führerscheine!) von Leistung zu Leergewicht von 0,1 kW/kg. Das heißt konkret, dass Krafträdern mit einer Leistung von 11 kW ein Gewicht von 110 kg nicht unterschreiten dürfen, was bei so ziemlich allen auf dem Markt verfügbaren 125ern nicht zutrifft und somit kein Problem ist.
Ein weiterer Vorteil für alle unter 18 Jahren, die in Zukunft den A1 Führerschein machen wollen, ist die Abschaffung der Drosselung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h. Im Zuge der seit dem 19.01.2013 eingeführten EU-Führerscheinrichtlinie wird komplett auf eine Drosselung verzichtet, was die A1 Kosten (rund 100 Euro für den Einbau einer Drosselung!) nochmals senkt. Es ist also seit Januar 2013 auch 16 – 17-jährigen Fahranfängern erlaubt, mit der vollen Höchstgeschwindigkeit von rund 110 km/h bei A1-Krafträdern zu fahren.
Es gibt 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten, die für jeden Fahrschüler verpflichtend sind. Diese unterteilen sich wie folgt:
Diese Pflichtfahrten kosten oft etwas mehr als normale Übungsstunden.
Vorgeschrieben sind 16 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten, wovon 12 Einheiten den Grundstoff behandeln und 4 Einheiten speziell auf die Motorradtheorie eingehen.
Wenn man seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht und die alten Führerscheinklassen 3 oder 4 eingetragen hat, ist man zum Führen von Leichtkrafträdern berechtigt und bekommt somit die Klasse A1 beim Umtausch des Führerscheins problemlos eingetragen.
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